Psychologische Psychotherapie Martina Diefenbacher

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Jedermann gern lernen wollt', wenn es nur nichts kosten sollt".
Johann Nepomuk Vogl, 1802 -1866

 

Für gesetzlich Versicherte:

Psychotherapie als Kassenleistung muss immer vor der Behandlung bei der Kasse beantragt werden. Vor Beginn der Behandlung wird in der Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (maximal 4) abgeklärt, ob bei Ihnen eine "krankheitswertige Störung gemäß ICD-10" vorliegt, die Prognose ausreichend günstig ist, Ihre Therapiemotivation ausreicht und ob Ihnen das geeignete Therapieverfahren angeboten werden kann. Diese Fragen müssen gegenüber der Kasse beantwortet werden. Sie als Patient/in sollten vor allem darauf achten, dass Sie sich bei dem Therapeut/in "gut aufgehoben" und "gut informiert" fühlen, um eine vetrauensvolle Beziehung aufbauen zu können.

Die Krankenkassen zahlen nicht bei "allgemeinen Lebensproblemen", wie z.B. Partnerschaftskonflikten.  -----  Paartherapie | Coaching

 

Für Privatversicherte

Hier gilt ebenfalls, dass eine "krankheitswertige Störung gemäß ICD-10" vorliegen muß, damit die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Hier wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Bitte klären Sie vorher mit ihrer Krankenversicherung ab, ob und in welchem Umfang Ihr Tarif psychotherapeutische Leistungen umfasst.

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt üblicherweise 50% der Kosten, wobei die restlichen Kosten von Ihrer privaten Versicherung getragen werden. Nach den probatorischen Sitzungen ist zur weiteren Kostenübernahme ein Antrag/Gutachten notwendig. Bitte klären Sie auch hier, ob und in welchem Umfang ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmmt.

Selbstzahler

Sollten Sie die Kosten selbst tragen wollen, gibt es keine weiteren Formalitäten, die sie beachten müssen. Das Honorar für eine Sitzung (50 Minuten) beträgt 160 Euro.

Paartherapie

Bei Paartherapie und Paarberatung handelt es sich um Leistungen, die von Ihrer Krankenversicherung nicht getragen werden.

Die Kosten für eine Sitzung (50 Minuten) beträgt 170 Euro.

Gruppe

Bei "krankheitswertiger Störung gemäß ICD-10)" werden die Kosten über die gesetzliche/private Krankenkasse abgerechnet. Bei Gruppen, die nicht über die gesetzliche/private Krankenkasse abgerechnet werden, betragen die Kosten 100 Euro für 120 Minuten inklusive Pause.

Coaching

Die Kosten für Coaching betragen pro Sitzung (50 Minuten) 400 Euro. Der Tagessatz ( 8 Stunden inklusive Pause) beträgt 3200 Euro. Gegebenenfalls entstehen noch zusätzliche Kosten für Anfahrt und Übernachtung (wenn außerhalb Berlins).