Psychologische Psychotherapie Martina Diefenbacher

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Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit 01.04.2017 gibt es eine Veränderung in den Psychotherapierichtlinien. Der Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist seit 01.04.2017 nur möglich, wenn ein/e Patient/in vor Aufnahme einer Psychotherapie eine sogenannte "psychotherapeutische Sprechstunde" durchlaufen hat. In dieser soll festgestellt und schriftlich festgehalten werden, ob der/die Patient/in "psychotherapeutisch behandlungsbedürftig" ist.

Sollte in der Sprechstunde erkennbar werden, dass eine psychotherapeutische Behandlung nicht angezeigt ist, dann soll der/die Psychotherapeut/in Alternativen empfehlen.

Sollte in der Sprechstunde erkennbar werden, dass eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist, wird diese auch empfohlen. Diese Empfehlung bedeutet aber nicht automatisch, dass auch ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Als Psychotherapeuten/innen sind wir ab dem 01.04.2017 verpflichtet, jede Woche 100 Minuten für die Sprechstunde zur Verfügung zu stellen. Ab 01.01.2018 sollen die Sprechstunden verbindlich sein, d.h. es darf keine Psychotherapie mehr begonnen werden, ohne dass das entsprechend ausgefüllte Formular aus der Sprechstunde vogewiesen wird.

Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an die Sprechstunde können maximal 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden, in welchen geklärt werden soll, was die zu behandelnde Diagnose ist, welche Therapieziele erreicht werden sollen, wie der Behandlungsplan aussehen soll u.a.. Im Anschluss daran kann, wenn sich sowohl der/ die Patient/in, als auch die Therapeutin eine "Zusammenarbeit" vorstellen können, entweder eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt werden.

Akutbehandlung

In besonderen Ausnahmefällen kann die Sprechstunde auch direkt zur Aufnahme in eine Akutbehandlung führen. Das heisst, keine vorherigen probatorischen Sitzungen und im günstigsten Falle ohne Wartezeit. Hierfür steht ein begrenztes Stundenkontingent zur Verfügung.